Urlaubszeit ist Wohnwagenzeit – Vorsicht bei den Gewichten!
Endlich ist es wieder so weit. Der Wohnwagen kommt aus dem Sommerlager – der Neuwagen ist mit einer Anhängerkupplung nachgerüstet und man fährt das erste mal mit dem neuen Gespann in den Urlaub.
Für einige könnte es auch das erste Jahr sein, in dem Wohnwagenurlaub auf der Wunschliste steht. Hier gibt es 3 ganz wichtige Punkte zu beachten:
- Sützlast und Zuglast des Gespannes beachten
- richtiges Beladen des Autos und des Wohnanhängers
- Kontrolle / Erhöhung des Reifendrucks bei höherer Beladung als im Alltag
Wer also zusätzliche Lasten am Haken hat, sollte stets das Gewicht des Gespanns im Auge behalten.
Deshalb Vorsicht:
Wie schwer sie ihren Anhänger beladen dürfen, hängt von mehreren Faktoren ab:
Welche Anhängelasten gelten, wenn der Hänger am Fahrzeug angebracht ist?
Dazu beachten Sie bitte die zulässige Anhängelast des Fahrzeuges, das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers und die zulässige Stützlast vom Fahrzeug und vom Anhänger. Meist finden sich diese Angaben direkt am Typenschild des jeweiligen Fahrzeuges oder natürlich in den Fahrzeugpapieren. Die im Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges angegebene Anhängelast gilt, wenn der Hänger bereits am Fahrzeug angebracht ist. Dies ist ein wichtiger Faktor, da die am Fahrzeug erlaubte Stützlast zur zulässigen Anhängelast addiert wird. Das bedeutet, dass bei einer Anhängelast von beispielsweise 1.000 Kilogramm und einer Stützlast von 75 Kilogramm, der Anhänger max. 1.075 Kilogramm wiegen darf. Vorausgesetzt, das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers liegt bei mindestens 1.075 Kilogramm. Doch Vorsicht mit der Beladung – auch dann dürfen nicht zwangsläufig 1.075 Kilogramm geladen werden, denn man muß natürich das eigengewicht des Anhängers abziehen.
Die zulässige Anhängelast richtet sich nach dem niedrigsten erlaubten Wert!
Die zulässige Anhängelast des gesamten Zugs richtet sich in jedem Fall nach dem jeweils niedrigsten erlaubten Wert. Wenn der Wohnwagen ein zulässiges Gesamtgewicht von 1,5 Tonnen hat, das Zugfahrzeug aber maximal 1 Tonne ziehen darf, gilt der Wert des Zugfahrzeugs. Das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagen muss dabei nicht dem vom Zugfahrzeug erlaubten Gewicht entsprechen. Nur darf das tatsächliche Gewicht des Wohnwagen die vom Zugfahrzeug vorgegebene Gewicht nicht überschreiten. Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Wohnanhängers unter der erlaubten Anhängelast des Transporters, begrenzt dieser Wert das maximale Gewicht der Zuladung.
Es gibt hier einen einfachen Trick um die tatsächliche Stützlast zu ermitteln. Mit einem Stück Holz und einer Personenwaage lässt sich die erreichte Stützlast vor Fahrtantritt leicht ermitteln. Das Gesamtgewichts hingegen lässt sich nur mit einer Radlastwaage oder geeigneten Wiegevorrichtung feststellen. Hier empfiehlt es sich im Zubehörhandel zu suchen oder einfach bei der nächstgelegenen öffentlichen Waage anzufragen. Auch bei der Stützlast ist der niedrigere der beiden Werte maßgeblich. Diesen Wert sollten Fahrer möglichst ausreizen. Denn Fahren mit maximaler Stützlast erhöht die Stabilität des Gesamtzugs und erhöht somit die Sicherheit der Familie auf der Urlaubsreise.

